Moderne Sportstätte 2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsmitglieder,
am 25.07.2019 hat sie der Kreissportbund Oberberg bereits über das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ per E-Mail informiert. Wir freuen uns natürlich alle darüber, dass die Landesregierung dieses Förderprogramm für den Sport in NRW aufgelegt hat und somit Vereinen die Möglichkeit bietet, Ihre Sportstätten zu modernisieren. Die Verteilung der Fördermittel (insgesamt 266 Mio. €) auf die 396 Gemeindegebiete in Nordrhein-Westfalen erfolgt auf der Basis des 5-fachen der Sportpauschale. Demnach erhält die Stadt Wiehl eine Gesamtsumme in Höhe von 343.365,00 €.
Neu im Verfahren ist, dass zum ersten Mal die jeweiligen Stadt- und Gemeindesportverbände für ihre Stadt/Gemeinde auf Grundlage der eingereichten Vorhaben der Vereine priorisierte Vorschlagslisten der Projekte erstellen müssen.
Falls noch nicht vorhanden, finden Sie hier noch einmal die Förderrichtlinie und die Unterlagen der Informationsveranstaltung der Staatskanzlei und des Landessportbundes im Museum Folkwang in Essen vom 13. Juni 2019:
- „Moderne Sportstätte 2022“: Entwurf der Förderrichtlinie (PDF, 1,9 MB)
- „Moderne Sportstätte 2022“: Anlage zum Entwurf der Förderrichtlinie (PDF, 1,9 MB)
- Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes Nordrhein-Westfalen (PDF, 512 KB)
Im Folgenden einmal eine Zusammenfassung der wichtigsten Voraussetzungen:
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- Antragsberechtigt sind alle Vereine mit einer sogenannten „Doppelmitgliedschaft“, d.h. die Mitgliedschaft im Kreissportbund/Stadtsportverband sowie im Fachverband des Landessportbundes NRW muss nachgewiesen sein.
- Förderanträge können die Vereine voraussichtlich ab 01.10.2019 im Modul „Moderne Sportstätte 2022“ des Förderportals des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen nur online einstellen.
- Folgende Inhalte müssen enthalten sein:
– Name des Vereins
– Vereinskennziffer beim Landessportbund (identisch mit der des KSB Oberberg)
– Ansprechpartner mit valider Mailanschrift
– Art der Maßnahme (Umbau, Modernisierung, Sanierung, usw. gem. Richtlinien)
– Projektskizze
– Kosten- und Finanzierungsplan - Die Mindestförderhöhe beträgt 10 000 Euro.
- Hierbei sollten folgende Förderziele beachtet werden:
Abbau des Modernisierungsstaus, Energetische Sanierung, Digitale Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, Unfallvermeidung und Unfallvorbeugung.
Wir stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.