Richtlinien der Stadt Wiehl über Ehrungen und Auszeichnungen
für sportliche Erfolge und für besondere Verdienste auf dem Gebiete des SportsRichtlinien der Stadt Wiehl über Ehrungen und Auszeichnungen für sportliche Erfolge und für besondere Verdienste auf dem Gebiete des Sports
Die Stadt Wiehl ehrt alljährlich die Sportler/innen und Mannschaften aus Wiehler Sportvereinen und Schulen für hervorragende Erfolge und Personen, die sich auf dem Gebiete des Sports besondere Verdienste für Wiehl erworben haben.
Die Sportplakette erhalten Sportler/innen und Mannschaften aus Wiehler Sportvereinen für folgende Leistungen:
Für hervorragende sportliche Leistungen in Gold (vergoldet)
- für die Erringung einer von den international zuständigen Fachverbänden des Deutschen Sportbundes ausgeschriebenen Deutschen Meisterschaft.
- für eine Plazierung 1 bis 3 bei einer Europa- oder Weltmeisterschaft.
- für eine aktive Teilnahme an Olympischen Spielen.
- Für eine deutsche, europäische oder Weltbestleistung, die vom zuständigen Fachverband anerkannt wurde.
- für die Erringung einer vom europäischen Dachverband offiziell ausgeschriebenen Jugend-Europameisterschaft, sowie einer Plazierung 2 und 3 bei diesen Meisterschaften.
Für sehr gute sportliche Leistungen in Silber (Versilbert).
- Für eine Plazierung 2 bis 5 bei einer Deutschen Meisterschaft.
- Für eine aktive Teilnahme an einer Europa- oder Weltmeisterschaft, sowie für eine Berufung in eine Deutsche Nationalmannschaft, Jugend-Nationalmannschaft oder Senioren-Nationalmannschaft.
- Für eine aktive Teilnahme an einer von den Fachverbänden des Deutschen Sportbundes ausgeschriebenen Deutschen Jugendmeisterschaft für Jungen und Mädchen.
- für die Erringung einer Deutschen Studentenmeisterschaft sowie einer Plazierung 2 und 3 bei diesen Meisterschaften und für eine aktive Teilnahme an Studentenweltmeisterschaften.
- für die Erringung einer Landesmeisterschaft sowie einer Meisterschaft auf regionaler (westdeutscher) Ebene.
- für die Aufstellung von Landesrekorden oder westdeutschen Rekorden.
Für gute sportliche Leistungen in Bronze.
- für eine Plazierung unter den ersten 10 bei einer Deutschen Meisterschaft, für die man sich qualifizieren muß.
- für eine Plazierung 2 bis 5 bei einer Landesmeisterschaft oder einer westdeutschen Meisterschaft.
- für herausragende Leistungen im Schüler und Jugendbereich können Sportler/innen und Mannschaften benannt werden. Über die Ehrung entscheidet die vom Sportausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe.
Für mehrere Erfolge innerhalb desselben Jahres wird nur eine Auszeichnung für die beste Leistung gewährt.
Die Sportplakette erhalten Sportler/innen aus Wiehler Schulen für folgende Leistungen beim Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“:
In Gold
- für einen Sieg oder eine Plazierung 2 und 3 auf Bundesebene.
In Silber
- für einen Sieg oder eine Plazierung 2 und 3 auf Landesebene.
In Bronze
- für einen Sieg oder eine Plazierung 2 und 3 auf Bezirksebene.
Für mehrere Erfolge innerhalb desselben Jahres wird nur eine Auszeichnung für die beste Leistung gewährt.
Die Sportehrennadel können nur Personen erhalten, die sich auf dem Gebiete des Sports besondere Verdienste für die Stadt Wiehl erworben haben.
Die silberne Sportehrennadel kann verliehen werden an:
Bürger/innen der Stadt Wiehl, die sich durch
- mindestens 20 Jahre Vereinsarbeit im Vorstand
- mindestens 10 Jahre Verbandsarbeit in einem Sport- oder Fachverband
auf dem Gebiete des Sports besondere Verdienste erworben haben.
Andere Personen, die dazu beitragen, die Stadt Wiehl sportlich über die engeren Grenzen hinaus bekannt zu machen oder sich durch außergewöhnliche Leistungen auf dem Gebiete des Sports besondere Verdienste erworben haben.
Die goldene Sportehrennadel kann nur an Personen verliehen werden, wenn die zu ehrende Person bereits im Besitz der silbernen Sportehrennadel ist und eine weitere Ehrung erfahren soll.
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Sportehrennadel in Gold ohne vorherige Verleihung der Silbernen zugesprochen werden.
Über die Verleihung der Sportehrennadel entscheidet die vom Sportausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe.
Allgemeine Bestimmungen
- Anträge zu den o.g. Ehrungen sind mit entsprechender Begründung bis zum Ende der jeweiligen Meldefrist beim Sportamt der Stadt Wiehl einzureichen.
- Vorstehende Auszeichnungen können nur an Sportler/innen verliehen werden, die im Bereich der Stadt Wiehl ihren Wohnsitz haben – auch wenn sie einem auswärtigen Sportverein angehören, sowie an Mannschaften und Mitglieder von Sportvereinen, die in der Stadt Wiehl beheimatet sind.
- Für sportliche Leistungen, die in diesen Richtlinien nicht aufgeführt, mit den o.g. Qualifikationen aber vergleichbar sind, kann eine entsprechende Auszeichnung verliehen werden. Die Entscheidung im Einzelfall trifft die vom Sportausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe.
- Jede Plakette kann nur einmal an eine/n Sportler/in verliehen werden. Erbringt der/die Sportler/in nochmals eine sportliche Leistung, für die er/sie bereits ausgezeichnet wurde, erhält er/sie keine Plakette, sondern eine Urkunde, aus der zu ersehen ist, zum wievielten Mal er/sie die sportliche Leistung erbracht hat. Sportler/innen, die bereits mit einer Plakette geehrt wurden und in einer anderen Sportdisziplin oder in einer anderen Mannschaftszusammenstellung derselben Disziplin nochmals eine sportliche Leistung erbringen, für die nach den Richtlinien dieselbe Plakette verliehen werden müßte, erhalten eine Urkunde, auf der die sportliche Leistung gewürdigt wird.
- Die Ehrungen werden durch den Bürgermeister der Stadt Wiehl oder den /die Vorsitzende/n des Sportausschusses vorgenommen.
- Die Richtlinen der Stadt Wiehl über Ehrungen und Auszeichnungen für sportliche Erfolge und für besondere Verdienste auf dem Gebiete des Sports treten am 12.11.2003 in Kraft. Die bisherigen Richtlinien für die Ehrung von sportlichen Leistungen gemäß Beschluss des Sportausschusses vom 03.12.1991 treten hierdurch außer Kraft.
Wiehl, 12.11.2003
Den Originaltext dieser Richtlinie können Sie hier im PDF-Format herunterladen.